Konzepte und Grundlagen
Die Basis für die diversitätsbezogene Gleichstellungsarbeit an der Humboldt-Universität zu Berlin bilden neben den der Verfassung und dem Leitbild der Universität verschiedene gesetzliche Grundlagen.
Gesetzliche Grundlagen
Zunächst leitet sich die Verpflichtung zur Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung aus Artikel 3 des Grundgesetzes ab:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Genauere Bestimmungen zum Abbau von Benachteiligungen im Arbeitsleben sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegt und werden durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontrolliert. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben setzt die Humboldt-Universität eine Beauftragte für Beschwerden nach dem AGG ein, die im Präsidialbereich angesiedelt ist und und Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht, wenn Sie an der HU Diskriminierung erfahren haben.
In Berlin greifen zudem die Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst sowie das Landes-Antidiskriminierungsgesetz, welches vor Diskriminierung durch Behörden schützt. Nicht zuletzt verpflichtet das Berliner Hochschulgesetz in § 44 die Mitglieder der Berliner Hochschulen, sich so zu verhalten, dass niemand aufgrund der geschützten Merkmale benachteiligt wird.
Grundlagen für Chancengleichheit und Gleichstellung an der HU
In ihrer Verfassung hat sich die Humboldt-Universität zu Berlin den Grundsatz gegeben, für eine diskriminierungsfreie, nachhaltige Entwicklung aller Menschen einzutreten. Dabei hat sie es sich zum Ziel gemacht, die Chancengleichheit aller Geschlechter, den Schutz vor sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, die Inklusion von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, die Überwindung struktureller Benachteiligungen aufgrund der sozialen Lage, der sozialen oder ethnischen Herkunft sowie die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie fördern.
Auch in ihrem Leitbild wendet sich die Humboldt-Universität gegen jede Form von Diskriminierung, Intoleranz und kultureller Selbstüberhöhung. Das Leitbild stärkt die Grundsätze der Chancengleichheit der Geschlechter, Internationalität und Weltoffenheit.
Konkrete Leitlinien zum Miteinander an der Universität sind in der Richtlinie des Präsidenten für ein respektvolles Miteinander an der Humboldt-Universität zu Berlin festgehalten. Diese Richtlinie hat das Ziel, einer vertrauensvolle, wertschätzende Zusammenarbeit und den wechselseitigen Respekt vor der Persönlichkeit der:des Anderen an der Universität zu gewährleisten.
Weitere Bestimmungen und Instrumente zur Umsetzung der Gleichstellung und zum Abbau von Diskriminierungen sind in gesonderten Strategien wie dem Caroline von Humboldt-Programm oder dem Personalentwicklungskonzept der Universität verankert.
Weiterführende Ressourcen an der HU
Verfassung der HU
gremien.hu-berlin.de/de/amb/2013/47/47_2013_Verfassung_HU_%202013_a.pdf
Leitbild der HU
www.hu-berlin.de/de/ueberblick/humboldt-universitaet-zu-berlin/leitbild
Richtlinie Respektvolles Miteinander
www.hu-berlin.de/de/einrichtungen-organisation/leitung/vph-vizepraesident-haushalt-personal-technik/konfliktpraevention/dokumente/rl-und-dv-respektvolles-miteinander
Beauftragte für Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)
www.hu-berlin.de/einrichtungen-organisation/leitung/praesidialbereich